Goldmedaille der Freizeitsportler

Erstellt: Donnerstag, 05. April 2018 09:10

Sportabzeichentraining auch ohne Vereinszugehörigkeit

Im Gegensatz zu den olympischen Spielen, bei welchen die Höchstleistungen der Athletinnen und Athleten im Vordergrund stehen, zielt das Sportabzeichen auf die persönliche Leistung eines Einzelnen ab, es werden keine Höchstleistungen erwartet. Mit dem Erfüllen der verschiedenen Leistungsanforderungen in den vier Disziplingruppen (motorische Grundfertigkeiten) Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination erlangt man das Deutsche Sportabzeichen in Bronze, Silber oder Gold. Die drei Leistungsstufen (Bronze, Silber, Gold) stellen für jede Sportlerin/Sportler einen Anreiz zur Vorbereitung und Leistungssteigerung durch Training und lebensbegleitendes Sporttreiben dar. Als Auszeichnung für die überdurchschnittliche Fitness erhält man vom DOSB das Sportabzeichen, sozusagen die „Goldmedaille“ der Freizeit- und Breitensportler.

Starten Sie mit uns ins Sportabzeichenjahr 2018. Und in einer Sportabzeichengruppe macht Sport noch viel mehr Spaß!

In Limburgerhof bieten die Vereine DJK SG Palatia Limburgerhof und TG 04 Limburgerhof Trainingszeiten zum Erlangen des Deutschen Sportabzeichens an: DJK Limburgerhof: mittwochs ab 17:00 Uhr für Kinder und ab 18:00 h – 21.00 h für Erwachsene stehen im Waldstadion Prüfer der DJK zur Abnahme des Sportabzeichens zur Verfügung.

Ansprechpartner/Kontakt: Peter Giessel - Tel. 06236 - 85 77 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

TG 04 Limburgerhof: dienstags, von 18.00 h – 19.30 h, Kinder und Erwachsene im Waldstadion und freitags, 18.30 h – 20.30 h in der Rudolf-Wihr-Schule. Ansprechpartner/Kontakt: Irene Weber – Tel.: 6249 und Uwe Weber – Tel.: 8535, bzw. www.tg04.de

Das Training der Freiluftsaison der TG 04 Limburgerhof startet am Dienstag, 10.04.2018.

Zum Sportabzeichentraining sind alle Sportlerinnen/Sportler sowie alle Interessenten recht herzlich eingeladen. Eine Vereinszugehörigkeit ist hierzu nicht verpflichtend. (Amtsblatt 05.04.2018)